Wie geht Teilzeit in Elternzeit?

#Gastbeitrag

„Nach dem Baby mach ich erstmal Teilzeit“, ist ein Satz, den wir häufig von berufstätigen Müttern und auch vermehrt von frischgebackenen Vätern hören. Eine Arbeitszeitreduktion ermöglicht mehr Zeit mit der Familie, eine bessere Aufteilung der Care-Arbeit und ist manchmal auf Grund der Einschränkungen von Kinderbetreuungsmöglichkeiten sogar zwingend notwendig, um Arbeiten und Familienalltag koordinieren zu können. Doch neben der regulären Teilzeit, gibt es noch die Teilzeit in Elternzeit, die gerade für Zeit des Wiedereinstiegs besondere Vorteile hat.

Anna Dürrbeck von TimO (einer Softwarelösung und App u.a. für die Zeiterfassung und Zusammenarbeit im Büro und Home Office) erklärt im folgenden Gastbeitrag was Teilzeit in Elternzeit ist, wer diese wie beantragen kann und welche Fristen zu beachten sind:

Teilzeit als Mama ist nicht automatisch Teilzeit in Elternzeit

Macht sich ein Baby auf den Weg, kommt spätestens mit dem Mutterschutz die Frage auf, wie man in Zukunft die eigene Karriere mit dem Familienleben unter einen Hut bringen könnte. Mama oder Papa gehen dann meist in die sogenannte Elternzeit und arbeiten in Teilzeit bis zu 32 Wochenstunden. In unserem Artikel erklären wir alles, was man über das Thema Elternzeit wissen muss: Wer in Deutschland hat Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit und welche Fristen und Anträge gibt es überhaupt?

Was ist die Elternzeit? Eine Definition

Bei der Elternzeit handelt es sich um eine berufliche Pause, die Mütter oder Väter in einem aufrechten Dienstverhältnis nach der Geburt eines Kindes in Anspruch nehmen können. Der Arbeitgeber unterschreibt eine Freistellung, die bis zu drei Jahre dauern kann. Nach Ablauf der Freistellung kehren Mama oder Papa wieder auf den Arbeitsplatz zurück.

Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, um Elternzeit beantragen zu können:

  • Aufrechtes Dienstverhältnis in Deutschland
  • Gemeinsamer Haushalt mit dem zu betreuenden Kind, das von der antragstellenden Person betreut wird.
  • Während der Elternzeit darf gar nicht oder höchstens 32 Wochenstunden gearbeitet werden. Das gilt bei Geburten ab 1.9.2021 – bei früheren Geburten gelten 30 Wochenstunden. Mehr zur Teilzeitarbeit in Elternzeit gleich…
  • Die Elternzeit wird bis zum 3. Geburtstag des Kindes beantragt, zwischen dem 3. und 8. Geburtstag kann zusätzlich ein Teil der Elternzeit genommen werden.

Gut zu wissen: Du kannst auch für Adoptiv- und Pflegekinder oder das Kind deines Ehe- oder Lebenspartners Elternzeit beantragen.

Wenn alle diese Punkte zutreffen, hat man als Arbeitnehmer/in in Deutschland Recht auf Elternzeit – der Arbeitgeber muss diese also gewähren. Anders sieht es mit der Teilzeit in Elternzeit aus, diese kann – muss aber nicht – genehmigt werden.

So funktioniert Teilzeit in Elternzeit: die Rahmenbedingungen

Wir haben es bereits kurz angeschnitten: Man muss während der Elternzeit nicht arbeiten gehen, kann aber! Befindet man sich gerade in Elternzeit und denkt darüber nach, ein paar Stunden arbeiten zu gehen, dann sollte man folgende Punkte beachten:

 

  • Bei Teilzeit in Elternzeit wird das bisherige Arbeitspensum verringert. Das heißt, Vollzeit- sowie Teilzeitbeschäftigte können Teilzeit in Elternzeit arbeiten.
  • Bei Geburten nach August 2021 darfst du nicht mehr als 32 Stunden arbeiten, bei Geburten vor August 2021 sind es 30 Wochenstunden.
  • Du musst mindestens 15 Wochenstunden arbeiten und das für mindestens 2 Monate.
  • Während der Elternzeit kann die ausgewählte Arbeitszeit zweimal geändert werden.
  • Es gilt ein Sonderkündigungsrecht auf Grund der Elternzeit.
  • Du arbeitest beim jeweiligen Betrieb bereits seit 6 Monaten ohne Unterbrechung und die Firma hat mindestens 15 Arbeitnehmer/innen.
  • Übrigens: Der Arbeitgeber hat das Recht, den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit „aus betrieblichen Gründen“ abzulehnen. Wenn deine Aufgaben mit einer Teilzeit-Stelle nicht vereinbar sind, kann dies als betrieblicher Grund gelten.
voraussetzungen für den teilzeitantrag
Voraussetzungen für den Antrag auf Teilzeitarbeit (©timo24.de)

Wenn all diese Punkte zutreffen, dann kann man beim Arbeitgeber um die Verringerung der zustehenden Arbeitszeit aus dem Vollzeitarbeitsverhältnis (oder auch Teilzeit) bitten – und zwar schriftlich und fristgerecht. Man sollte darin unbedingt genau festhalten, wie viele Stunden man in Teilzeit arbeiten möchte und wie diese sich auf die jeweiligen Tage verteilen sollen.

Antrag & Fristen für die Teilzeit in Elternzeit

Der Antrag kann formlos, sollte allerdings unbedingt schriftlich erfolgen. Folgender Text kann als Muster verwendet werden:

Hiermit beantrage ich, _________, nach § 15 Abs.5 bis 7 BEEG eine Teilzeitbeschäfti­gung im Umfang von __ Wochenstunden ab dem _______ bis zum Ende der Elternzeit am _______ .

Die Arbeitszeit von ___ Wochenstunden möchte ich auf meine Arbeitswoche wie folgt verteilen:

MO: von __ Uhr bis __ Uhr (__ Stunden)

DI: von __ Uhr bis __ Uhr (__ Stunden)

MI: von __ Uhr bis __ Uhr (__ Stunden)

DO: von __ Uhr bis __ Uhr (__ Stunden)

FR: von __ Uhr bis __ Uhr (__ Stunden)

 

Mit der Bitte um Bestätigung meines Antrags verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

 

 

_________________

(Unterschrift Max Musterfrau)


In Sachen Frist gilt Folgendes:

Wenn man vor dem 3. Geburtstag in Elternzeit-Teilzeit gehen will, sollte man den Antrag 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit abgeben. Wenn man zwischen dem 3. Geburtstag und dem 8. Geburtstag starten möchte, dann 13 Wochen vor Beginn.

Seit dem Sommer 2015 gelten Anträge, auf von den Vorgesetzten nicht rechtzeitig reagiert wird, automatisch als genehmigt – das betrifft auch die Stundenverteilung auf die Wochentage.

Gut zu wissen: Sollte die Teilzeit in Elternzeit aus irgendeinem Grund nicht genehmigt werden, dann kann man über eine „normale Teilzeit“ mit der Chefetage sprechen. Dazu wirst du einfach neu eingestellt. Du solltest aber auch darauf achten, die Wochenstunden, die für die Elternzeit (und das damit verbundene Elterngeld) gelten, nicht zu überschreiten.

Fazit: Teilzeit in Elternzeit ist ohne große Aufwände möglich

Wenn alle oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Teilzeitarbeit während der Elternzeit überhaupt kein Problem. Der formlose Antrag muss fristgerecht abgegeben werden. Solltest du und dein/e Partner/in bereits während der Schwangerschaft Pläne haben, dass einer von euch in Teilzeit während der Elternzeit arbeitet, dann könnt ihr dies bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit der Chefetage besprechen. Für die Firmen ist die Planung dann leichter, und alle Beteiligten wissen, was sie in Zukunft erwartet.

#Gastbeitrag. Autorin: Anna Dürrbeck

Jetzt teilen

WhatsApp
LinkedIn
Twitter
Facebook
Email

Entdecke weitere

Empfohlene Beiträge