Was Du zum Wiedereinstiegsgespräch aus der Elternzeit wissen solltest

Einige Monate oder Wochen vor dem Ende der Elternzeit sollte ein Wiedereinstiegsgespräch zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber/Deiner Arbeitgeberin bzw. Deiner Vorgesetzten/Deinem Vorgesetzten stattfinden. Solltest Du dazu über vom Unternehmen, in dem Du beschäftigt bist, keine Einladung erhalten, kannst Du auch selbst um ein Wiedereinstiegsgespräch vor Ende der Elternzeit bitten. Denn das Gespräch ist für beide Seiten wertvoll.

Ist ein Wiedereinstiegsgespräch aus der Elternzeit Pflicht?

Ein Wiedereinstiegsgespräch ist gesetzlich vorgeschrieben und somit verpflichtend. Gemäß § 28 Absatz 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) haben Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen die Pflicht, mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Elternzeit in Anspruch nehmen, mindestens einmal während der Elternzeit ein Wiedereinstiegsgespräch zu führen.

Das Wiedereinstiegsgespräch soll dazu dienen, den Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit zu erleichtern und eine reibungslose Rückkehr in den Arbeitsalltag zu ermöglichen. In dem Gespräch können die Arbeitsbedingungen nach der Elternzeit besprochen werden, wie zum Beispiel Arbeitszeit, Arbeitsaufgaben und -bereiche, Weiterbildungsmöglichkeiten, Arbeitsorganisation und auch eventuelle Einschränkungen, die sich aus der Elternzeit ergeben.

Das Ziel des Wiedereinstiegsgesprächs ist es, gemeinsam mit dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Lösung zu finden, die den individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht und eine erfolgreiche Rückkehr in den Beruf ermöglicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Wiedereinstiegsgespräch nicht nur eine gesetzliche Vorgabe ist, sondern auch dazu beitragen kann, die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern und ein positives Arbeitsklima zu schaffen.

Wann sollte das Wiedereinstiegsgespräch aus der Elternzeit stattfinden?

Es ist sinnvoll das Wiedereinstiegsgespräch frühzeitig anzusetzen. Wenn Du nicht sicher sind, wann das Gespräch stattfinden soll oder wer dafür zuständig ist, kannst Du bei der Personalabteilung Deines Unternehmens oder Ihren Vorgesetzten nachfragen, um weitere Informationen zu erhalten. Einige Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen haben auch spezielle Richtlinien und Verfahren für das Wiedereinstiegsgespräch, daher ist es wichtig, sich im Vorfeld darüber zu informieren.

Kann ich im Wiedereinstiegsgespräch meine Teilzeitwünsche stellen?

Es sprich einiges dafür Deinen Teilzeitantrag schon VOR dem Wiedereinstiegsgespräch zu stellen. Denn ein Antrag auf Teilzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Arbeitsbeginn/Wiedereinstieg gestellt werden. Die Frist ist in § 15 Absatz 7 des Teilzeit -und Befristgungsgesetzes (TzBfG) vorgeschrieben.

Außerdem MUSS der Teilzeitantrag schriftlich und deutlich formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Antrag muss klar angegeben sein, ab wann die Teilzeitarbeit beginnen soll, welche Arbeitszeiten und -umfang von Dir gewünscht ist und wie lange Du in Teilzeit arbeiten möchtest. Beachte auch: Wenn Du noch einen Anspruch auf Elternzeit hast, die Du noch nicht genommen hast, kann Teilzeit in Elternzeit das sinnvollere Teilzeitmodell für Dich sein. Hier hast Du mehr Sicherheit in Hinblick auf den Kündigungsschutz in Elternzeit, der in § 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) regelt ist und hast die Möglichkeit danach in Deinen weiter bestehenden Vollzeit-Vertrag zurückzukehren.

Gemäß § 18 Absatz 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit nicht kündigen, es sei denn, es liegen betriebsbedingte Gründe vor, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Beginn der Elternzeit und endet sechs Monate nach dem Ende der Elternzeit.

Der/die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist verpflichtet, schriftlich auf Ihren Antrag zu antworten und mitzuteilen, ob er/sie dem Antrag zustimmt oder nicht. Sollte der/die Arbeitgeber/Arbeitgeberin dem Antrag nicht zustimmen, muss er/sie die Gründe dafür angeben. Es besteht jedoch ein Rechtsanspruch auf Teilzeit während der Elternzeit, es sei denn, der Arbeitgeber kann betriebliche Gründe vorbringen, die dem entgegenstehen.

Es ist ratsam, den Antrag auf Teilzeitarbeit frühzeitig zu stellen, um genügend Zeit für etwaige Verhandlungen und Absprachen zu haben. Wenn Du den Antrag ausreichend im Voraus zum Wiedereinstiegsgespräch stellst, weißt Du über die Rückmeldung schon, wie Dein Arbeitgeber/Deine Arbeitgeberin zu diesem Punkt steht und kannst im Gespräch darauf reagieren.

Was sollte ich für mein Wiedereinstiegsgespräch zum Ende der Elternzeit vorbereiten?

  1. Informier Dich vorab über die Rechtslage, Deine Vertragsdaten und ggf. bestehende Tarifverträge, die für Dich relevant sind.
  2. Kläre für Dich Deine Ziele und Erwartungen für das Gespräch und für Deinen Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Wann und wie willst und kannst Du nach dem Wiedereinstieg arbeiten, welche Karrierewünsche hast Du, welche Herausforderungen siehst Du und wie können diese gelöst werden?
  3. Übe zuhören und Deine Wünsche klar zu formulieren: Übe schon vorab Deine Wünsche und Erwartungen klar und sachlich auf den Punkt zu bringen und höre auch die Erwartungen Deines Arbeitgebers/Deiner Arbeitgeberin aufmerksam an. Versuche möglichst Vorurteilsfrei in das Gespräch zu gehen, auch wenn Du vielleicht schon davon gehört hast, dass er/sie in einem Gespräch mit anderen Mitarbeiter/innen bestimmte Wünsche abgelehnt hat. Für eine gute Arbeitsbeziehung sollten beide Seiten einander zuhören.
  4. Flexibilität und Kompromissbereitschaft: Zeig Dich offen für Vorschläge der anderen Seite zur Gestaltung Deiner Arbeit und findet gemeinsam Lösungen und Kompromisse. Dein Wiedereinstieg soll eine Win-Win-Situation für beide Seiten sein.
  5. Denk an die Dokumentation: Schreib während des Gesprächs wichtige Punkte auf und dokumentiere das Gespräch, um später darauf zurückgreifen zu können. Zum Beleg ist es sinnvoll diese Punkte dann im Anschluss an das Gespräch nochmal an Deinen Arbeitgeber/Deine Arbeitgeberin oder die Vorgesetze Person, mit der Du Dein Wiedereinstiegsgespräch geführt hast, per Email zu schicken und um eine kurze Bestätigung zu bitten. Sollte es im Nachgang zum Gespräch doch zu Unstimmigkeiten kommen, ist das Gespräch so schriftlich dokumentiert. Sollten im Gespräch einzelne Punkte offen geblieben sein, notier auch diese in der Email mit der Dokumentation und bitte um konkrete Timings zu denen ihr nochmals sprecht oder man Dir eine Antwort zu den offenen Punkten gibt.

Kann man den Wiedereinstieg aus der Elternzeit verschieben?

Es ist grundsätzlich möglich, den Wiedereinstieg aus der Elternzeit zu verschieben. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen und Bedingungen, die dabei zu beachten sind.

Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber rechtzeitig angemeldet werden, i.d.R sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Es gibt jedoch Ausnahmen von der siebenwöchigen Frist, zum Beispiel wenn die Elternzeit kurzfristig notwendig wird, zum Beispiel aufgrund einer Krankheit des Kindes oder einer unvorhergesehenen persönlichen Situation. In diesem Fall müsst Du die Elternzeit so früh wie möglich anmelden.

Sollest Du anfangs noch nicht die vollen 3 Jahre Elternzeit genommen haben, sondern z.B. nur ein Jahr, muss Dein Arbeitgeber/Deiner Arbeitgeberin beim „zweiten“ oder dritten Teil dieser Elternzeit zustimmen. Wenn Du also bereits Elternzeit angemeldet hast und Dich und dazu entscheidest, den Wiedereinstieg zu verschieben, musst Du zusammen mit Deinem Arbeitgeber/Deiner Arbeitgeberin eine Vereinbarung über den neuen Wiedereinstiegstermin treffen.  

Was mache ich, wenn das Wiedereinstiegsgespräch in der Elternzeit nicht erfolgreich war oder sogar im Streit endete?

Zunächst einmal ist es ratsam, das Gesprächsprotokoll noch einmal genau durchzulesen und zu überprüfen, ob es Missverständnisse gab oder ob möglicherweise bestimmte Erwartungen oder Bedürfnisse nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Möglicherweise kannst Du durch eine erneute Klärung mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin eine Lösung finden.

Wenn das Gespräch jedoch zu keiner Einigung geführt hat und Du das Gefühl hast, dass Deine Interessen und Bedürfnisse nicht ausreichend berücksichtigt wurden, kannst Du Dich an verschiedene Stellen wenden, um Unterstützung zu erhalten:

Eine Möglichkeit ist, sich an den Betriebsrat oder die Mitarbeitervertretung zu wenden, falls es diese im Unternehmen gibt. Diese Gremien können Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte helfen und gegebenenfalls auch als Vermittler zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber oder Deiner Arbeitgeberin auftreten. Auch die Gleichstellungsbeauftragte ist hier die richtige Ansprechperson, wenn Du das Gefühl hast, dass Du auf Grund Deines Geschlechts oder Deiner Elternschaft unfair behandelt wurdest.

Eine weitere Möglichkeit ist, sich an eine Gewerkschaft oder an eine Beratungsstelle für berufliche Fragen zu wenden. Dort bekommst Du abseits von Deinem Unternehmen Unterstützung und Beratung zu Ihren Rechten und Handlungsmöglichkeiten. Viele Gewerkschaften, wie z.B. Verdi, bieten Informationen zu Vereinbarkeit und Familienfreundlichkeit an und setzen sich aktiv für berufstätige Eltern ein.

Eine weitere Option ist es, Dich an eine Anwaltskanzlei zu wenden, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Mom’s Law ist eine Kanzlei in NRW, die sich ausschließlich mit diesem Thema befasst, dazu berät und unterstützt.

Wichtig ist: Scheu Dich nicht Unterstützung zu suchen und Dich um eine Lösung des Konflikts zu bemühen, da dieser langfristig zu Problemen führen und auch Ihre berufliche Entwicklung beeinträchtigen kann. Ganz viel Austausch dazu und viele persönliche Geschichten von berufstätigten Müttern erhältst Du auch im Mama Meeting Business Club.

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