Selbstständig machen in der Elternzeit

Ist es erlaubt sich in der Elternzeit selbstständig zu machen?

Du kannst Dich grundsätzlich in Deiner Elternzeit selbstständig machen oder während dieser Zeit gründen. Es ist Dir nicht verboten, während der Elternzeit einer Tätigkeit nachzugehen. Allerdings können sich Deine Einnahmen auf Dein Elterngeld auswirken. Es kann außerdem sein, dass Du bestimmte Förderungen oder Unterstützungen für Selbstständige dadurch nicht erhalten kannst. Informiere Dich darum, falls Du Förderanträge stellen möchtest, vorab ob sich darin Regelungen zur Elternzeit befinden.

Wie mache ich mich in der Elternzeit selbstständig?

Die Schritte des Selbstständigmachen oder Gründen in Elternzeit sind denen des Gründens zu jedem anderen Zeitpunkt gleich bzw. ähnlich:

  1. Entwickle und formuliere Deine Geschäftsidee: Überlege welche Produkte oder Dienstleistungen Du anbieten möchtest, mache eine Marktanalyse und verschaffe Dir einen Überblick über Mitbewerber sowie Deine potenzielle Zielgruppe.
  2. Businessplan bzw. Business-Konzept erstellen: Ein Businessplan ist kein Muss, wenn Du Dich allein selbstständig machen möchtest, für Förderkredite und das Einwerben von Fremdkapital wirst Du aber einen dezidierten Businessplan brauchen. Aber auch ohne dies, hilft Dir eine Businessplanung bzw. ein -Konzept zielgerichtet vorzugehen.
  3. Prüfe rechtliche Rahmenbedingungen. Je nachdem, was Du als Selbstständigkeit vor hast, gibt es rechtliche Voraussetzungen zu beachten. Bestimmte Tätigkeiten unterliegen in Deutschland bestimmten Voraussetzungen und einige Titel sind geschützt und dürfen nur mit entsprechender Ausbildung ausgeführt werden. Informiere Dich außerdem dazu, welche Rechtsform für Deine Selbstständigkeit die passende ist.
  4. Finanzierung planen: Überlege Dir, wie Du Dein Unternehmen finanzieren wirst. Brauchst Du zu Anfang eine bestimmte Summe an Kapital, um Güter produzieren zu können oder einzukaufen? Wie werde die Preise für Deine Produkte/Dienstleistungen sein, wie wirst Du dies Finanzieren, z.B. über Kredite, Crowdfunding oder Förderprogramme.
  5. Kundenakquise: Sobald Dein Unternehmen gegründet ist, bzw. Deine Selbstständigkeit startet, musst Du Dich auch um die Kund:innenakquise kümmern. Hier sind Dir Netzwerke, wie z.B. der Mama Meeting Business Club, nützlich, die Dir und Deinen Themen sichtbar verschaffen und Dir Kontakt zu Expertinnen für Marketingstrategien verschaffen.
  6. Zeitmanagement: Als Mama in Elternzeit bist Du zugleich veranwortlich für das Wohl Deines Kindes, darum erfordert das Gründen und Selbstständigmachen in Elternzeit ein sehr gutes Zeitmanagement und ggf. Support durch Freund:innen und Familienmitglieder. Der Austausch mit anderen selbstständigen Müttern und Mütter, die sich bereits erfolgreich in Elternzeit selbstständig gemacht haben, kann Dir hier wertvolle Insights geben.

Was muss ich beim Selbstständigmachen oder Gründen in der Elternzeit beachten?

Eine Selbstständigkeit ist eine Berufstätigkeit und damit wirken sich Einnahmen aus Deiner Selbstständigkeit oder Gründung auf Dein Elterngeld aus. Solltest Du zudem während Deiner Elternzeit in einem Anstellungsverhältnis sein, musst Du Deinen Arbeitgeber ggf. über Deine selbstständige Tätigkeit informieren.

Muss ich meinem Arbeitgeber melden, wenn ich mich in der Elternzeit selbstständig mache?

In der Regel besteht auch eine Pflicht, dem Arbeitgeber die Absicht zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit mitzuteilen, da dies möglicherweise Auswirkungen auf den Bezug von Elterngeld oder auf andere Leistungen hat. In manchen Fällen kann der Arbeitgeber auch ein Mitbestimmungsrecht haben, wenn die selbstständige Tätigkeit in Konkurrenz zum eigenen Unternehmen steht oder wenn es sich um eine Nebentätigkeit handelt, die während der Arbeitszeit ausgeübt wird.

Es empfiehlt sich daher, sich vorab über die genauen rechtlichen Vorgaben zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Anwalt oder eine andere fachkundige Person in Anspruch zu nehmen.

Eine Selbstständigkeit zählt dabei i.d.R. ab dem Tag der Anmeldung. Viele konzeptionelle Dinge, Planungen, erste Gespräche mit möglichen Kooperationspartner:innen uvm. kannst Du bereits vorher machen und auch ohne Deinen Arbeitgeber darüber zu informieren. Gerade bei Selbstständigkeiten, bei denen einen Hobby oder ein bestimmtes Interesse zum Beruf werden soll, kannst Du bereits einige Vorarbeiten machen, solltest aber sobald Du als Selbstständige konkrete Angebote verkaufst, auch Deinen Arbeitgeber entsprechend informieren.

Kann ich mein Kind während der Elternzeit in eine Betreuung geben, um mehr Zeit für meine Selbstständigkeit zu haben?

Es ist möglich und erlaubt, das Kind während der Elternzeit fremdbetreuen zu lassen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Elternzeit primär dazu dient, sich um das Kind zu kümmern und Zeit mit ihm zu verbringen. Eine Fremdbetreuung sollte daher gut durchdacht sein und die Bedürfnisse des Kindes sowie die eigenen Arbeitsbedingungen berücksichtigen.

Es kann auch Auswirkungen auf das Elterngeld haben, wenn das Kind während der Elternzeit fremdbetreut wird. In der Regel wird das Elterngeld gekürzt, wenn das Kind mehr als 30 Stunden pro Woche fremdbetreut wird. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld genau über die Voraussetzungen und Bedingungen des Elterngeldes zu informieren.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass sich die Betreuung des Kindes und die Selbstständigkeit gut miteinander vereinbaren lassen, um eine gesunde Work-Life-Balance zu erreichen und sowohl berufliche als auch familiäre Ziele erfolgreich zu verfolgen.

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