Welche Rechte und Pflichten haben ArbeitnehmerInnen jetzt, da die Kitas und Schulen wegen des Corona-Virus geschlossen? Wir haben Mama und Anwältin Anett Karwath zum Thema Arbeiten in Zeiten der Corona-Kita-und Schul-Schließungen befragt und uns Tipps für die nächsten Wochen geholt.

Gelten die Kind-Krank-Tage, wenn ich zu Hause mein Kind betreuen muss, weil Kitas und Schulen zu sind?

Wenn das Kind selbst mit Corona erkrankt ist und darum krank geschrieben oder auch nur auf Verdacht vom Arzt krank geschrieben ist, hat man 10 Kind-Krank-Tage. Hier gilt nichts anderes als vorher auch. Man bleibt zu Hause und hat Gehaltsvorzahlungen für die 10 Tage. Ist das Kind nicht selbst betroffen oder krank geschrieben, gilt die Regelung nicht.

Muss mich mein Arbeitgeber frei stellen, weil Kitas und Schulen wegen Corona geschlossen sind?

Die Kinderbetreuung ist grundsätzlich nichts, was den Arbeitgeber angeht. Hier gelten aber auch Ausnahmereglungen. Es gilt: Man muss seiner Arbeit weiter nachgehen, das Kind ist nicht krank geschrieben. Wenn man seiner Arbeit nicht weiter nachgehen kann, weil man das Kind zu Haue betreuen muss, ist der nächste Schritt mit den Arbeitgeber zu sprechen und gemeinsame Lösungen zu finden, zum Beispiel im Home Office zu arbeiten. Das geht natürlich nur, wenn man einen Job hat, der im Home Office ausgeführt werden kann und wenn man einen entsprechenden Home Office Platz zu Hause hat. Wenn das nicht geht, muss man mit dem Arbeitgeber versuchen Lösungen zu finden, zum Beispiel ausstehenden bezahlten Urlaub zu nehmen, den man noch hat. Für die aktuelle Schließungszeit geht dann leider fast der ganze Jahresurlaub drauf.

Neben dem Jahresurlaub gibt’s auch die Möglichkeit unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen. Man hat darauf aber bisher kein Recht, sondern es bedarf einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber darüber, ob und wie lange man unbezahlten Sonderurlaub nimmt. Das kann sich aber natürlich auch nicht jeder leisten. Dies ist aber eine Möglichkeit die Kinderbetreuung zu sichern. Eine gesonderte Regelung mit dem Arbeitgeber braucht man auch, wenn man im Home Office arbeiten kann, aber z.B. nicht die regulären acht Stunden. Auch hier braucht man eine am besten schriftliche (zumindest per Email) Vereinbarung mit dem Arbeitgeber darüber, wie man nun arbeitet.

Also kann ich meine Stunden reduzieren, weil ich meine Kinder zu Hause betreuen muss und hier nicht so viel schaffe, wie sonst?

Eine mögliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist auch die Zeiten der Arbeit zu verschieben. Wenn man normalerweise 8-14 Uhr arbeiteten, dann jetzt im z.B. im Home Office von 6-8 Uhr zu arbeiten und abends wieder, wenn die Kinder schlafen. Das ist natürlich ätzend, aber sorgt vielleicht für Lösungen, die allen Seiten dabei helfen durch die  kommenden Wochen ohne Einschränkungen bei Lohn und Produktivität zu kommen.

Kann mir mein Arbeitgeber kündigen, weil ich wegen der Kita-und-Schulschließungen nicht zur Arbeit kommen kann?

Wir denken im Moment nicht, dass sich die Gerichte in dieser Situation gegen die Arbeitnehmer stellen werden. Darum sagen im Moment Arbeitsrechtexperten, dass das wohl nicht der Fall ist, dass ArbeitnehmerInnen wegen der Corona-Schließungen von Kitas und Schulen gekündigt werden kann und Arbeitnehmerinnen sich nicht dagegen wehren können. In gewisser Weise hat man aktuell dann doch Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub. Schlimm sind im Moment vor allem dann die finanziellen Einbußen, die bei einigen ArbeitnehmerInnen zu Tage treten werden.

Muss ich den Kita-Beitrag jetzt trotzdem zahlen, wenn die Kita wegen Corona zu ist?

Ungeklärt ist, was mit dem Kita-Beitrag passiert. Darum sollte man jetzt auf jeden Fall einen Antrag auf Befreiung vom Kita-Beitrag stellen. Was die Städte daraus machen, ist noch nicht klar. Es kann sein, dass den Anträgen statt gegeben wird. Es kann sein, dass die Beiträge geteilt werden und die Eltern in diesen Zeiten nur einen Teilbetrag zahlen müssen bzw. zurück bekommen. Es kann aber auch sein, dass der Kita-Beitrag vollständig zu zahlen ist, was gerade bei Eltern, die jetzt unbezahlten Sonderurlaub nehmen müssen, besonders unangenehm wird. Leider kann das aber trotzdem passieren, da sich der Kita-Beitrag am Jahresgehalt bemisst und man trotz dem Ausfallen der Lohnfortzahlung von einem Monat Betrag X von der Tabellen zahlen muss.

UPDATE (15.03.2020): Inzwischen gibt es zahlreiche Meldungen von den einzelnen Städten/Kommunen. Da Kitas und die damit zusammenhängenden Elternbeiträge Sache der Kommunen sind, wird es hier unterschiedliche Lösungen geben. Einige Städte, wie Köln und Düsseldorf haben bereits angekündigt, dass es Erstattungen geben wird. Informiert Euch darum am besten direkt auf den Seiten der Städte/Kommunen oder in den Lokalmedien hierzu.

Kann der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen irgendwas tun, wenn Mitarbeiterinnen jetzt zu Hause bleiben und ihre Kids betreuen müssen?

Unternehmen haben die Möglichkeit wegen der Schließung der Kitas und dem Umstand, dass dann weniger gearbeitet wird, Kurzarbeit anzumelden. Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt. Das setzt dann an, wenn der Arbeitnehmer weniger arbeiten kann, normalerweise zum Beispiel wegen einer betrieblichen Flaute. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er den Antrag stellt. Dann wird nur ein Teil des Lohns durch das Unternehmen an den Arbeitnehmer gezahlt und der ausstehende Lohn wird von der Bundesagentur für Arbeit an den Arbeitnehmer gezahlt. Allerdings gibt es auch hier eine Deckelung des Betrags.

Was empfiehlst Du Working Moms, die jetzt vor neuen Herausforderungen wegen der Corona Kita- und Schul-Schließungen stehen?

Wichtig ist in der gesamten Situationen, damit später keine Streitigkeiten auftauchen: Kommuniziert mit dem Arbeitgeber und haltet alles schriftlich fest, wenn nicht als Dokument unterschrieben von beiden Seiten, dann zumindest als Emails.

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