Kurzarbeit und Schwangerschaft, Elternzeit, Teilzeit

+++ UPDATE: Am 15. Mai 2020 wurde vom Bundestag beschlossen, dass das Elterngeld nicht von einer Kurzarbeit beeinflusst wird. Dies gilt rückwirkend bis zum 01. März 2020. Bist Du in dieser Zeit schwanger, kannst du beantragen die Monate, in denen du Kurzarbeitergeld erhalten hast, für die Elterngeldberechnung auszuklammern. Außerdem können Mütter und Väter in systemrelevanten Berufen ihre Elternzeit bis Juni 2012 nachholen, wenn sie diese aktuell Corona bedingt unterbrochen haben.+++

Eine der akuten Maßnahmen vieler Unternehmen in der Corona-Krise ist Kurzarbeit. Laut Rheinischer Post sind allein in NRW schon jetzt (nur gut eine Woche nach Verkündung der breiten Quarantäne-Maßnahmen) mehr als 100.000 Menschen in Kurzarbeit. Für viele ArbeitnehmerInnen ist der Begriff aber neu. Was steckt hinter Kurzarbeit und wie wirkt sich Kurzarbeit auf Dinge wie Elterngeld, Teilzeit und die Arbeitsstrukturen von Müttern aus? Was müssen Schwangere, Mütter in Elternzeit und in Teilzeit jetzt wissen?

Wir haben uns alles rund um Kurzarbeit und berufstätige Mütter von Anwältin Anett Karwath erklären lassen:

Was ist Kurzarbeit?

Die Kurzarbeit soll Unternehmen bei einer vorübergehenden schlechten Auftragslage entlasten. Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen seine Arbeitnehmer weniger arbeiten lassen und damit Personalkosten sparen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt sodann die Arbeitnehmer, welche Einkommensverluste in Kauf nehmen müssen, durch Zahlung des Kurzarbeitergeldes. Das Kurzarbeitergeld ersetzt nicht das ausbleibende Einkommen, sorgt jedoch insbesondere dafür, dass der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung erhalten bleiben.

Was bedeutet die Kurzarbeit finanziell für mich?

Ein Beispiel: Habe ich Vollzeit vorher 4.000 EUR monatlich brutto verdient, bedeutete das einen monatlichen Nettoarbeitslohn von ca. 2.500 EUR. Wenn nun Kurzarbeit durch den Arbeitgeber angemeldet wurde und die Arbeit dadurch um 50 % reduziert wurde, erhältst du vom Arbeitgeber nur noch 2000 EUR brutto bzw. ca. 1.500 EUR netto. Die Differenz zu deinem vorherigen Nettoarbeitslohn beträgt damit gut 1.000 EUR. Von dieser Differenz erhältst du von der Bundesagentur für Arbeit (unabhängig vom Familienstand, solange auf der Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist) 67 %, also ca. 670 EUR. Solltest du keinen Kinderfreibetrag eingetragen haben beträgt der Leistungssatz nur 60 %.

Die Agentur für Arbeit kann Bezieher von Kurzarbeitergeld vorübergehend auch in eine andere Arbeit vermitteln. Wird diese Beschäftigung nicht angetreten, wird das Kurzarbeitergeld in der Regel für die Dauer von drei Wochen versagt (sog. Sperrzeit).

Wir wirkt sich Kurzarbeit auf den Mutterschutz aus?

Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen erhält eine Arbeitnehmerin Mutterschaftsgeld. Dieses ergibt sich zum einen aus einer Zahlung in Höhe von 13 EUR pro Kalendertag von der Krankenkasse. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss. Dieser bemisst sich anhand des Einkommens der Arbeitnehmerin in Höhe der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist gemäß § 20 MuSchG. Was passiert aber, wenn die Frau in diesen drei Monaten aufgrund angeordneter Kurzarbeit weniger Lohn und das Kurzarbeitergeld erhalten hat? Erfreulicherweise grundsätzlich erstmal nichts. Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen während dem Mutterschutz bleiben Kürzungen des Arbeitsentgelts infolge von Kurzarbeit nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 MuSchG unberücksichtigt.

Schwanger, aber im Beschäftigungsverbot. Was passiert bei Kurzarbeit dann mit dem Gehalt während des Mutterschutzes?

Die Rechtslage für Arbeitnehmerinnen mit Beschäftigungsverbot ist anders: Diese- Arbeitnehmerinnen erhalten dann kein Mutterschaftsgeld, sondern Mutterschaftslohn nach § 18 MuSchG. Kommt es hier zur Kurzarbeit – durch Zustimmung der Arbeitnehmerin oder durch wirksame einseitige Anordnung (hierzu später mehr) – erhält die Arbeitnehmerin dann keinen Mutterschaftslohn mehr, sondern Kurzarbeitergeld. 

Was macht Kurzarbeit mit meinem Elterngeld(-anspruch)?

Auswirkungen einer Kurzarbeit betreffend vor allem schwangere Frauen und deren Partner, da deren Einkommen der letzten 12 Monate für die Bemessung des Elterngeldes herangezogen wird. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld aber auch das Kurzarbeitergeld werden hierbei nicht berücksichtigt. Im Extremfall, nämlich wenn sich die Elternzeit an mindestens 12 Monate Kurzarbeit „Null“ anschließt, wird Elterngeld nur in Höhe des Mindestsatzes von 300,00 € pro Monat gewährt.

Selbstständig und Kurzarbeit? Geht das? Und was sieht's aus, wenn man als Selbstständige jetzt Schwanger ist?

Selbständige sind hier weniger von Elterngeld-Nachteilen bedroht, da sie eigentlich kein Kurzarbeitergeld beziehen können. Eine Absicherung von Selbstständigen diese während ihrer Selbstständigkeit von der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung (§ 28a SGB III) Gebrauch gemacht haben. Für alle selbständigen Eltern, die 2020 ein Baby bekommen, wird das Jahr 2019 als Bemessungsgrundlage herangezogen. Selbstständige Eltern, die im Jahr 2021 ein Baby bekommen, für die demnach das Einkommensjahr 2020 als Bemessungsgrundlage herangezogen wird, sollten daher nach allen Kräften versuchen, die Einkünfte in 2020 nach oben zu schrauben. Ist natürlich in der Krise leicht gesagt und nur schwer möglich. Helfen könnte vielleicht eine Umstellung der Strategie, neue krisentaugliche Produkte, vielleicht doch noch schnell einen Zusatzjob, wenn irgendwie möglich.

Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit. Ändert Kurzarbeit etwas daran?

Viele Eltern, die sich derzeit in Elternzeit befinden, haben sich vielleicht überlegt zwischenzeitlich wieder in Teilzeit bei ihrem Arbeitgeber zu arbeiten. Grundsätzlich hat man in der Elternzeit einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) erfüllt sind. Diese komfortable Situation könnte nun anders aussehen, da angesichts der Corona-Krise massenhaft Unternehmen Kurzarbeit angemeldet haben. Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern Teilzeitarbeit in der Elternzeit nämlich wegen Kurzarbeit verwehren.

Ich arbeite in Teilzeit. Betrifft mich Kurzarbeit dann auch?

Teilzeit schützt vor Kurzarbeit nicht. Dies gilt sowohl für normale Teilzeit-Angestellte als auch für Arbeitnehmer/innen die Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

Kann mein Unternehmen einfach Kurzarbeit einführen?

Kurzarbeit muss vertraglich geregelt sein. Dies ist meist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Ist dies nicht der Fall, muss der Arbeitgeber die Zustimmung der Arbeitnehmer/innen einholen und diese kann vom Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Thema Kurzarbeit und Kündigung? Was müssen wir wissen?

Der Arbeitgeber kann auf die Verweigerung der Zustimmung eine Kündigung grundsätzlich nicht stützen. Es verbleibt jedoch die Möglichkeit zum Ausspruch einer (betriebsbedingten) Änderungskündigung mit dem Ziel der Herabsetzung der Arbeitszeit bzw. einer (ebenfalls betriebsbedingten) vollständigen Kündigung im Falle des gänzlichen Arbeitsausfalls.

Kündigungen kann der Arbeitgeber auch während der Kurzarbeit aussprechen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung müssen neben den Gründen der Kurzarbeit aber noch weitere Gründe dazukommen. Mit der Kündigung erlischt gleichzeitig der Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die regulären Kündigungsfristen sind jedoch einzuhalten.

Ob angesichts der zu erwartenden Kurzarbeit-Welle wegen der Corona-Krise dann auch massenhafte Kündigungen zu erwarten sind kann gerade wohl niemand voraus sagen, da niemand weiß, wie sich diese Krise noch entwickelt und welche Auswirkungen sie auf die gesamte Wirtschaft haben wird. Das Anmelden von Kurzarbeit zeigt jedoch meines Erachtens zumindest den Willen deines Arbeitgebers deinen Arbeitsplatz zu erhalten und diese Krise gemeinsam mit dir durchzustehen.

Ob sich z. B. schwangere Eltern gegen die Anordnung von Kurzarbeit zur Wehr setzen können oder sollten, kommt – wie immer bei juristischen Fragen – auf den Einzelfall an.

Ist es korrekt, dass das Mutterschutzgeld nicht von Kurzarbeit berührt wird? Wird 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt das Gehalt in „normaler“ Höhe gezahlt und in den Elterngeld Anspruch eingerechnet werden?

Ganz klar Jain! Ja, die kurzarbeit berührt das Mutterschaftsgeld nicht und man bekommt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt seinen „normalen Lohn“. Dieser teilt sich auf in die 13€ pro Kalendertag von der Krankenkasse und dem sog. Arbeitgeberzuschuss. Dieses mutterschaftsgeld ist jedoch kein normaler Lohn in dem Sinne, sondern eine Ersatzleistung, sodass wir zum 2. Punkt kommen:
Nein! Diese Ersatzleistung wird nicht in den elterngeldanspruch eingerechnet. Das steht in Paragraph 2b BEEG. Hab ich dir als Screenshot beigefügt. Geht eine Frau diesen Monat (april) in Mutterschutz wird als Bemessungsgrundlage März 2019-märz 2020 herangezogen…

Schützen Arbeitsunfähigkeit/ Krankheit bzw. die Krankschreibung vor Kurzarbeit?

Wenn du krank bist, wirst du genauso behandelt wie deine gesunden Kollegen. Möglicherweise ergibt sich nur ein Unterschied bei der Zahlung des Kurzarbeitergeldes, wenn du bereits vor der Anordnung der Kurzarbeit erkrankt warst, aber vor der Kurzarbeit kannst du dich leider nicht schützen.

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